Normalerweise akzeptiert man es ja, dass defekte Teile nach deren Austausch vernichtet werden. Was ist aber mit Teilen, die eigentlich gar nicht defekt sind, wie z.B. diesen Verschlussschrauben und die problemlos zumindest als Ersatz in Notfällen weiterverwendet werden könnten ? Da diese Schrauben ja nicht dem Händler, sondern Fahrzeugeigentümer gehören, hätte dieser eigentlich gefragt werden müssen, ob er sie zurück haben möchte. Ich weiß zwar, dass man diese Schrauben für den geringen Preis von 1,34 kaufen kann, wenn man aber den Händlerpreis von 14 Euro bzw. 27 Euro annimmt, dann sind das auch schon richtige Werte die hier händlerseitig einbehalten werden. Daher wäre es vielleicht mal interessant zu prüfen, ob hier nicht schon eine strafrechtlich relevante Unterschlagung vorliegt ?
Obwohl ich bisher mit meinem Händler keine wirklich schlechten Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht habe, werde ich ihm aber vor der nächsten Inspektion mitteilen, welche Teile ich gerne zurück hätte und welche Füllstände ich schon selbst überprüft habe, damit es gar nicht erst zu unerklärlichen Überfüllungen zu überhöhten Preisen kommt. Der alte Spruch "Kleinvieh macht auch Mist" gilt nicht nur für den Händler, sondern auch für mich.