Zur Zulassung: Im Vertrag steht, dass der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug unmittelbar bei oder vor Übergabe (müsste ich jetzt nachsehen) im Lieferland zu registrieren.
Ob er das vom Händler machen lässt oder selber erledigt ist m.E. Verabredungssache. Vermutlich bekommt man das Ding ohne einfach Zulassung nicht - oder der Händler muss das an Ineos melden, womit die Klauseln aus dem Vertrag wirksam werden, die das regeln:
Ob er das vom Händler machen lässt oder selber erledigt ist m.E. Verabredungssache. Vermutlich bekommt man das Ding ohne einfach Zulassung nicht - oder der Händler muss das an Ineos melden, womit die Klauseln aus dem Vertrag wirksam werden, die das regeln:
19.1Der Käufer garantiert, dass er Endabnehmer des Fahrzeugs und kein professioneller Wiederverkäufer oder
Händler ist. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bei oder vor der Lieferung im Rechtsgebiet des
Lieferortes zu registrieren. Wenn INEOS die (vernünftige) Auffassung vertritt, dass der Käufer beabsichtigt,
das Fahrzeug zum Zweck des Wiederverkaufs zu erwerben, kann INEOS den Auftrag, den vorliegenden
Vertrag und alle anderen ausstehenden Aufträge im Namen des Käufers oder der ihm angeschlossenen
Unternehmen unverzüglich kündigen. Im Falle einer Kündigung aus diesem Grund wird INEOS die Anzahlung
an den Käufer zurückerstatten.