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Local Area Thread Zusatzblinker - schlechte Sichtbarkeit der Blinker beim bremsen

HiHo, zurück aus dem Süden?
 
Wäre das keine Lösung:
1731657362363.png


Entsprechend angeklemmt: Rückfahrlicht, Bremslicht, Blinker! (Blau als Notreserve ;))

Hat da jemand Erfahrung? Oder kennt einen, der einen kennt....?
 
Ohne E-Markierung darfst Du die nicht betreiben. In der Beschreibung habe ich keinen Hinweis auf E-Zulassung gefunden.

AWo
 
Na ja,
wie üblich in Deutschland nicht erlaubt.
Betriebserlaubnis des Autos erlischt, das heist im Schadenfall KEINEN Versicherungsschutz.
 
1. Nicht nur in Deutschland sondern in 56 Ländern der Welt, überall dort, wo die UN-Regelungen gelten.
2. Der Haftpflichtversicherungsschutz erlischt NIE. Nur Deine Teil- oder Vollkasko.
3. Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen Schadensereignis und nicht zugelassenem Teil bestehen, damit irgendwas erlischt.

Gruß
AWo
 
Moin,
die Haftplicht reguliert den Schaden und holt sich dann eventuell das Geld beim Versicherungsnehmer wieder.
Das Fahrzeug hat Aufgrund nicht zulässiger Teile keine Betriebserlaubnis und dürfte deswegen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Könnte dann schon der kausale Zusammenhang sein. Da es nicht am Verkehr teilnehmen darf, wäre ja kein Unfall passiert ....

Die Versicherung wird sicherlich alles mögliche versuchen um Ihr Geld zurückzubekommen. Würde mich nicht wundern, wenn irgendwo in den Versicherungbedingungen steht, das Autos ohne Betriebserlaubnis im fliessenden Verkehr nicht versichert sind. Vielleicht ausgenommen Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (Werkstatt, TÜV/Dekra).
Das ganze hat man dann noch bewusst gemacht, somit vorsätzlich....

Man sollte sich dessen nur bewusst sein, im Schadenfall hat man auf jeden Fall ein deutlich höheres (möglicherweise sehr teures) eigenes Risiko.
 
Last edited:
Der Regress ist gesetzlich auf max. 5.000 Euro gedeckelt.

Sieh mal nach der Abwicklung des teuersten Unfalls in der BRD jemals, der Tanklastwagenabsturz auf der Wiehltalbrücke A4 mit einem Toten und einer kompletten Brückensanierung. Der Unfallverursacher stand unter Drogen, er hatte keinen Führerschein und das Fahrzeug war unzulässig modifiziert. Und trotzdem zahlte die Versicherung mit Hilfe von Rückversicherungen die 30.000.000 Euro für alle Schäden und die Brückensanierung.

Wenn der kausale Zusammenhang die Teilnahme am Straßenverkehr wäre, bräuchte es keinen kausalen Zusammenhang.

AWo
 
Schon ziemlich typisch Deutsch… Da will man was für die Verbesserung der Sichtbarkeit und damit durch aus zur Vermeidung von Schäden diverser Art tun, und schon drehen einem die Regeln einen Strick draus…
Ich glaube, da einen kausalen Zusammenhang zu einem Unfall zu konstruieren, wäre schon ziemlich abenteuerlich!
 
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