Moin,
die Haftplicht reguliert den Schaden und holt sich dann eventuell das Geld beim Versicherungsnehmer wieder.
Das Fahrzeug hat Aufgrund nicht zulässiger Teile keine Betriebserlaubnis und dürfte deswegen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Könnte dann schon der kausale Zusammenhang sein. Da es nicht am Verkehr teilnehmen darf, wäre ja kein Unfall passiert ....
Die Versicherung wird sicherlich alles mögliche versuchen um Ihr Geld zurückzubekommen. Würde mich nicht wundern, wenn irgendwo in den Versicherungbedingungen steht, das Autos ohne Betriebserlaubnis im fliessenden Verkehr nicht versichert sind. Vielleicht ausgenommen Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (Werkstatt, TÜV/Dekra).
Das ganze hat man dann noch bewusst gemacht, somit vorsätzlich....
Man sollte sich dessen nur bewusst sein, im Schadenfall hat man auf jeden Fall ein deutlich höheres (möglicherweise sehr teures) eigenes Risiko.