Im Prinzip wird eine Privatnutzung angenommen, wenn sie leicht möglich wäre und im Bereich üblicher Privatnutzung liegen würde. D.h.: Ein privater Mitfahrer auf dem Rücksitz wäre eine "übliche Privatnutzung", ein Mitfahrer im Laderaum aber nicht.
Ein VW-Bus Transporter mit z.B. als Teilemagazin oder mobile Werkstatt ausgebautem Heck ohne Glasfenster fällt nicht darunter. Ein Multivan mit Fenstern schon, sogar wenn die leicht wieder installierebaren Sitze ausgebaut sind.
Ich habe meinen Grenadier nicht über die GmbH gekauft, sondern rechne die anteilige Nutzung durch die Firma nach Vollkostenrechnung ab.
D.h.: Steuer, VS, Reparaturen, Sprit, Öl, Reifen, Verschleißteile (kurzum: alles) wird zusamnegezählt. Hinzu kommt die Abschreibung(!!).
Dieser Betrag wird anteilig nach gefahrenen Kilometern von der Firma bezahlt.
Ein Fahrtenbuch braucht es nicht. Die nachgewiesenen Kilometer müssen jedoch plausibel und nachvollziehbar sein.
Nachteil: Man bekommt keine Vorsteuer über die UVA erstattet. Aber die ginge ja eh an nur die Firma.
Vorteile:
1. Man bekommt die Gesamtkosten UND die Abschreibung anteilig erstattet (inklusive der gezahlten MwSt).
2. Man muss das Auto nicht rauskaufen, wenn man es einmal von der Firma übernehmen möchte, es gehört einem ja schon. Und deshalb kann man es auch privat wieder am Markt verkaufen - ohne etwa anfallende MwSt abführen zu müssen.
3. Man versteuert nicht pro Jahr 12 Prozent des Neupreises.
4. Kein Fahrtenbuch, dafür vereinfachte Aufzeichnungen über die Nutzung.
Einfaches Beispiel:
Gefahrene Kilometer im Jahr 2024: 40000
Davon privat: 10000 Km, geschäftlich: 30000 Km.
Kosten inkl. Abschreibung: 28000 Euro (alles inkl. MwSt.)
Firma zahlt: 30000/40000 * 28000 Euro = 21000 Euro (Firma an Halter).
Steuerberater auf "Fahrzeug Vollkostenabrechnung" ansprechen.