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Local Area Thread Firmenwagen geldwerter Vorteil 1% Regel mit Utility

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Hat schon jemand Erfahrung damit, wie das Finanzamt einen Utility 2er oder 5er bzgl. 1% Regelung sieht?
Nach meinen Informationen sollte es ja wahrscheinlich nur beim 2 Sitzer möglich sein, dass keine Privatnutzung angenommen wird.
 

emax

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Im Prinzip wird eine Privatnutzung angenommen, wenn sie leicht möglich wäre und im Bereich üblicher Privatnutzung liegen würde. D.h.: Ein privater Mitfahrer auf dem Rücksitz wäre eine "übliche Privatnutzung", ein Mitfahrer im Laderaum aber nicht.

Ein VW-Bus Transporter mit z.B. als Teilemagazin oder mobile Werkstatt ausgebautem Heck ohne Glasfenster fällt nicht darunter. Ein Multivan mit Fenstern schon, sogar wenn die leicht wieder installierebaren Sitze ausgebaut sind.

Ich habe meinen Grenadier nicht über die GmbH gekauft, sondern rechne die anteilige Nutzung durch die Firma nach Vollkostenrechnung ab.

D.h.: Steuer, VS, Reparaturen, Sprit, Öl, Reifen, Verschleißteile (kurzum: alles) wird zusamnegezählt. Hinzu kommt die Abschreibung(!!).

Dieser Betrag wird anteilig nach gefahrenen Kilometern von der Firma bezahlt.

Ein Fahrtenbuch braucht es nicht. Die nachgewiesenen Kilometer müssen jedoch plausibel und nachvollziehbar sein.

Nachteil: Man bekommt keine Vorsteuer über die UVA erstattet. Aber die ginge ja eh an nur die Firma.

Vorteile:

1. Man bekommt die Gesamtkosten UND die Abschreibung anteilig erstattet (inklusive der gezahlten MwSt).
2. Man muss das Auto nicht rauskaufen, wenn man es einmal von der Firma übernehmen möchte, es gehört einem ja schon. Und deshalb kann man es auch privat wieder am Markt verkaufen - ohne etwa anfallende MwSt abführen zu müssen.
3. Man versteuert nicht pro Jahr 12 Prozent des Neupreises.
4. Kein Fahrtenbuch, dafür vereinfachte Aufzeichnungen über die Nutzung.

Einfaches Beispiel:

Gefahrene Kilometer im Jahr 2024: 40000
Davon privat: 10000 Km, geschäftlich: 30000 Km.

Kosten inkl. Abschreibung: 28000 Euro (alles inkl. MwSt.)

Firma zahlt: 30000/40000 * 28000 Euro = 21000 Euro (Firma an Halter).


Steuerberater auf "Fahrzeug Vollkostenabrechnung" ansprechen.
 
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Schattenparker

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Bei einem zur Verfügung gestellten Dienstwagen entfällt meiner Kenntnis nach die Versteuerung einer Privatnutzung nur

-wenn das Fahrzeug als Poolfahrzeug -mit Fahrtenbuch- genutzt wird, und keine einem Mitarbeiter zuzuordnende Privatfahrt entstand
-das Fahrzeug zu einer adäquaten Privatnutzung ungeeignet ist, also zB. ein Werkstattbulli mit komplett eingerichteter Werkstatt, wie von Emax beschrieben, und eine Privtnutzung vertraglich untersagt wurde.

Alleine eine Zweisitzigkeit oder die Zulassung als Nutzfahrzeug ist m.K.n. nicht ausreichend.

Achtung, mancher Steuerberater sieht das recht locker. Wenn bei einer Betriebsprüfung der FA Mitarbeiter jedoch Zweifel daran hat, und keine schlüssige Argumentation vorliegt, muss rückwirkend geldwerter Vorteil versteuert werden.

Ich empfehle pauschal per 1% zu versteuern, oder (so mache ich das) das Führen eines Fahrtenbuchs mit anteiliger Versteuerung.
 

emax

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Das Führen eines Fahrtenbuchs ist allerdings streng geregelt. Wie mein Steuerberater sagt, fallen 90% durch - jedenfalls dann, wenn der Prüfer unbedingt noch was finden will.
 

Schattenparker

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Das Führen eines Fahrtenbuchs ist allerdings streng geregelt. Wie mein Steuerberater sagt, fallen 90% durch - jedenfalls dann, wenn der Prüfer unbedingt noch was finden will.
Unsere Steuerkanzlei sagt ebenfalls, dass bei einem papiergeführten Fahrtenbuch 80% durchfallen. Bzw. das papiergebundene ein gerngenommener Grund ist, anzuzweifeln.

Das ist insofern aber kein Drama, es würde dann rückwirkend per 1% Regel versteuert.

Bei einem elektronischen Fahrtenbuch ist es unkritisch, sofern es nach den Bedingungen des FA änderungssicher aufzeichnet (also z.B. max. 7 Tage nach der Fahrt eintragen/ändern, etc.). In diesem Fall kenne ich viele, die ein solches führen und keine Probleme haben. Allerdings sind beim elektronischen Fahrtenbuch der kreativen Buchführung arge Grenzen gesetzt.

Wenn man das Fahrtenbuch aber elektronisch sauber, mit Adressen etc. und plausiblen Terminen im Kalender und Tankbelegen begründen kann, wie gesagt, kein Ding. Ne Firmenfahrt in Hamburg anzugeben und ne korrespondierende Tank aus dem Urlaub, mit Outlook Abwesenheit ist da kontraproduktiv.

Fahrtenbuch ist nix für kreative Chaoten. Da würde ich eher in den sauren Apfel beißen und per 1% versteuern.
 
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