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Local Area Thread Firmenwagen geldwerter Vorteil 1% Regel mit Utility

Local time
7:59 PM
Joined
Jul 23, 2024
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1
Location
Munich, Deutschland
Hat schon jemand Erfahrung damit, wie das Finanzamt einen Utility 2er oder 5er bzgl. 1% Regelung sieht?
Nach meinen Informationen sollte es ja wahrscheinlich nur beim 2 Sitzer möglich sein, dass keine Privatnutzung angenommen wird.
 
Im Prinzip wird eine Privatnutzung angenommen, wenn sie leicht möglich wäre und im Bereich üblicher Privatnutzung liegen würde. D.h.: Ein privater Mitfahrer auf dem Rücksitz wäre eine "übliche Privatnutzung", ein Mitfahrer im Laderaum aber nicht.

Ein VW-Bus Transporter mit z.B. als Teilemagazin oder mobile Werkstatt ausgebautem Heck ohne Glasfenster fällt nicht darunter. Ein Multivan mit Fenstern schon, sogar wenn die leicht wieder installierebaren Sitze ausgebaut sind.

Ich habe meinen Grenadier nicht über die GmbH gekauft, sondern rechne die anteilige Nutzung durch die Firma nach Vollkostenrechnung ab.

D.h.: Steuer, VS, Reparaturen, Sprit, Öl, Reifen, Verschleißteile (kurzum: alles) wird zusamnegezählt. Hinzu kommt die Abschreibung(!!).

Dieser Betrag wird anteilig nach gefahrenen Kilometern von der Firma bezahlt.

Ein Fahrtenbuch braucht es nicht. Die nachgewiesenen Kilometer müssen jedoch plausibel und nachvollziehbar sein.

Nachteil: Man bekommt keine Vorsteuer über die UVA erstattet. Aber die ginge ja eh an nur die Firma.

Vorteile:

1. Man bekommt die Gesamtkosten UND die Abschreibung anteilig erstattet (inklusive der gezahlten MwSt).
2. Man muss das Auto nicht rauskaufen, wenn man es einmal von der Firma übernehmen möchte, es gehört einem ja schon. Und deshalb kann man es auch privat wieder am Markt verkaufen - ohne etwa anfallende MwSt abführen zu müssen.
3. Man versteuert nicht pro Jahr 12 Prozent des Neupreises.
4. Kein Fahrtenbuch, dafür vereinfachte Aufzeichnungen über die Nutzung.

Einfaches Beispiel:

Gefahrene Kilometer im Jahr 2024: 40000
Davon privat: 10000 Km, geschäftlich: 30000 Km.

Kosten inkl. Abschreibung: 28000 Euro (alles inkl. MwSt.)

Firma zahlt: 30000/40000 * 28000 Euro = 21000 Euro (Firma an Halter).


Steuerberater auf "Fahrzeug Vollkostenabrechnung" ansprechen.
 
Last edited:
Bei einem zur Verfügung gestellten Dienstwagen entfällt meiner Kenntnis nach die Versteuerung einer Privatnutzung nur

-wenn das Fahrzeug als Poolfahrzeug -mit Fahrtenbuch- genutzt wird, und keine einem Mitarbeiter zuzuordnende Privatfahrt entstand
-das Fahrzeug zu einer adäquaten Privatnutzung ungeeignet ist, also zB. ein Werkstattbulli mit komplett eingerichteter Werkstatt, wie von Emax beschrieben, und eine Privtnutzung vertraglich untersagt wurde.

Alleine eine Zweisitzigkeit oder die Zulassung als Nutzfahrzeug ist m.K.n. nicht ausreichend.

Achtung, mancher Steuerberater sieht das recht locker. Wenn bei einer Betriebsprüfung der FA Mitarbeiter jedoch Zweifel daran hat, und keine schlüssige Argumentation vorliegt, muss rückwirkend geldwerter Vorteil versteuert werden.

Ich empfehle pauschal per 1% zu versteuern, oder (so mache ich das) das Führen eines Fahrtenbuchs mit anteiliger Versteuerung.
 
Das Führen eines Fahrtenbuchs ist allerdings streng geregelt. Wie mein Steuerberater sagt, fallen 90% durch - jedenfalls dann, wenn der Prüfer unbedingt noch was finden will.
 
Das Führen eines Fahrtenbuchs ist allerdings streng geregelt. Wie mein Steuerberater sagt, fallen 90% durch - jedenfalls dann, wenn der Prüfer unbedingt noch was finden will.
Unsere Steuerkanzlei sagt ebenfalls, dass bei einem papiergeführten Fahrtenbuch 80% durchfallen. Bzw. das papiergebundene ein gerngenommener Grund ist, anzuzweifeln.

Das ist insofern aber kein Drama, es würde dann rückwirkend per 1% Regel versteuert.

Bei einem elektronischen Fahrtenbuch ist es unkritisch, sofern es nach den Bedingungen des FA änderungssicher aufzeichnet (also z.B. max. 7 Tage nach der Fahrt eintragen/ändern, etc.). In diesem Fall kenne ich viele, die ein solches führen und keine Probleme haben. Allerdings sind beim elektronischen Fahrtenbuch der kreativen Buchführung arge Grenzen gesetzt.

Wenn man das Fahrtenbuch aber elektronisch sauber, mit Adressen etc. und plausiblen Terminen im Kalender und Tankbelegen begründen kann, wie gesagt, kein Ding. Ne Firmenfahrt in Hamburg anzugeben und ne korrespondierende Tank aus dem Urlaub, mit Outlook Abwesenheit ist da kontraproduktiv.

Fahrtenbuch ist nix für kreative Chaoten. Da würde ich eher in den sauren Apfel beißen und per 1% versteuern.
 
Die Eintragung als LKW zur Güterbeförderung ist ausreichend um die Privatnutzung zu verneinen.
Die Regelung dazu ist dann relativ klar, die Ladefläche muss größer sein als der Fahrgastraum sonst dürfte es die Eintragung nicht geben und damit ist beim Grenadier sowieso nur der 2 Sitzer ohne Privatnutzung möglich
 
Auto privat kaufen und der Firma gegen Vollkostenabrechnung zur Verfügung stellen. Man bekommt dann zwar keine Mehrwertsteuer erstattet, muss aber auch keine solche abführen, wenn man das Fahrzeug mal verkauft.

Beispiel:

2024 insgesamt gefahren: 10000 Km
Davon geschäftlich: 6000 Km *)
Gesamtkosten = VS + Steuer + Sprit+ Inspektion + Reperaturen + Abschreibung (!) usw (eben ALLES zusammen): 20000 Euro

Die Firma zahlt diese Kosten anteilig an mich privat, in diesem Fall 6000 km / 10000 km = 60% macht 12000 Euro an mich.

*) Die Gesamtkilometer ergeben sich aus Tachstand am 1.1. und am 31.12.
Nachweis ggf. über Werkstattbelege mit Kilometerstand. Plausibilität reicht, man muss nichts taggenau nachweisen.

Ebenso bei den geschäftlichen gefahrenen Kilometern. Es reicht, wenn diese PLAUSIBEL sind. Also z.B. 5 Fahrten Köln / Nürnberg, zwei zum Kunden nach Italien, 12 mal zur Bank, jedes Quartal zwei mal zum Steuerberater und so weiter. Tank- und Kostenbelege sind beizufügen, aber eben KEIN Fahrtenbuch.

So hats mir mein Stuerberater erklärt und empfohlen.

PS: Darauf achten, dass man unter 90% Geschäftsnutzung bleibt.
 
Das geht bestimmt bei einem Fahrzeug und wenn die geschäftliche Nutzung unter 90 % bleibt.
Bei uns sind derzeit 6 Pick-Ups und 8 Lkw in der Spedition, Tendenz steigend. Dazu kommen bei den Pick-Ups zwischen 150-200tsd Betriebskilometer pro Jahr.
Da wäre diese Art der Grundlage genau wie auch das Fahrtenbuch oder die 1% Regelung vollkommen fehl am Platz
 
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