Eine Entscheidungsklage?
Ich bin kein Anwalt, wäre aber nur auf die Idee gekommen so aus dem Vertrag rauszukommen.
Das wollte ich aber gar nicht.
Die Frist bis Mittwoch erscheint mir zwar verständlich, ist aber vielleicht zu kurz. Oder soll Ineos Dir bis dahin nur Auskunft geben? Eine Zulassung kann ja in der kurzen Zeit kaum klappen, zumal Du noch nicht bezahlt hast.
Entschädigung = Schadenersatz...steht der Firma zu, der Mann schreibt "wir". Frist, Nachfrist und anschliessend WUMS = Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadenersatz. Das Ganze nach belieben des Käufers, kommt aus dem HGB und gilt so nur unter Kaufleuten (Firma als Besteller), d.h. als privater Endkunde ist die Lage ein wenig anders, da muss man geduldiger sein, Schadenersatz und Minderung gibt es da idR auch nicht.
Eine Woche Frist ist ein bisschen knapp, kriegt ein fähiger Anwalt aber hin, wenn es schon vorher Korrespondenz deswegen gab.
Zulassung dauert eine halbe Stunde, § 21 ebenso wenn keine Papiere da sind. Plan und fähige Leute braucht man dazu allerdings...
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