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Local Area Thread Zusatzblinker - schlechte Sichtbarkeit der Blinker beim bremsen

Airleader

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Wir konnten gestern endlich unseren Grenadier beim Autohaus Weippert in Holzgerlingen bei Stuttgart abholen. Tolle engagierte Leute, auch wenn es ca. 3 Wochen dauerte, einen auf dem Hof stehenden Fieldmaster von 2023 startklar zu machen. Ist wohl laut Aussage der Werkstatt Ineos geschuldet, die 22 (!) Updateaktionen (u.a. Verteilergetriebe) vor Auslieferung vorschreiben aber mit der Lieferung bzw. Zeitfenster für SW-Updates nicht nachkommen. Das Werk sei seit 5 Wochen zu, da wohl ein Haufen Fahrzeuge noch auf Halde stehen….

Ich bin jedenfalls begeistert, seit gestern ca. 400 km Autbahn, Landstrasse, Schwarzwaldsträßchen, Feld- und Waldwege, geil. Der Elektronikfirlefanz ist noch nicht augereift (km-Zähler geht nicht; Tankanzeige Mondwerte, Bedienkonzept nicht ganz nachvollziehbar, extrem träge, ….) aber der Maschinenbau einfach top; zumindest auf den ersten Eindruck!

So nun zum eigentlichen Thema:
Meine Frau meinte beim hinterherfahren, daß die Blinker beim bremsen kaum wahrnehmbar seien. Da könnte man doch oben in den Ecken noch ein paar zusätzliche Blinker anbauen.

Hätte da jemand Vorschläge was für Blinker? Könnte mir so runde LED-Blinker vorstellen…

Und wie würde man die elektrisch einschleifen, gibt es einen Schaltplan von der Elektrik, so wie früher mal in den Handbüchern? Kommt man da von innen hin?

Schöne Sonntagabend noch!
 

Schattenparker

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Franken
Hi,

solltest Du Dich "aus Versehen" für den Dachträger von Letech entscheiden, gibt es da formschöne Zusatzleuchten oben für Positionslicht, Blinker, Arbeitscheinwerfer in Einem. Kostet halt nen guten Batzen.

Die schleifen das hinten in den Kabelbaum ein und verdrahten (die Arbeitsscheinwerferfunktion) das auch mit dem Schalterboard oben im Dachhimmel.

Ich hab die einbauen lassen, funktioniert astrein und ist, vor allem bei Warnblinken, super sichtbar.

IMG_0282 2 Kopie.jpg
 

Airleader

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Super Lösung!! Würde ich glatt sofort machen, haber aber leider in Höhenproblem, Dachträger fällt aus 😟
 

AWo

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Viel Spaß bei der HU.
Sowohl in Anzahl als auch in Höhe nicht zulässig.

Gem. UN ECE R48, der Vorschrift über den Anbau von Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen und Anhängern, gilt für Fahrzeuge vom Typ M1 und N1 Anbauschema A (Punkt 6.5.1). D.h. Max. 2 rückwärtigen Blinker (Typ 2a oder 2b, steht auf dem Blinker, Punkt 6.5.3). Min. Höhe 350 mm, max. 1500 mm (Punkt 6.5.4.2.2).

Diese Strands-Leuchte selbst ist zugelassen als Blinker, wenn sie die Kennzeichnung 2a oder 2b trägt. Das müßte man nachschauen, da sie nach UN ECE R148 zugelassen ist, welche alle Warneinrichtungen beinhaltet, auch Heckblinker. Das kann, muss aber den Heckblinker bei einer Leuchte nicht beinhalten.

Gruß
AWo
 
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Schattenparker

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Franken
Viel Spaß bei der HU.
Sowohl in Anzahl als auch in Höhe nicht zulässig.

Gem. UN ECE R48, der Vorschrift über den Anbau von Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen und Anhängern, gilt für Fahrzeuge vom Typ M1 und N1 Anbauschema A (Punkt 6.5.1). D.h. Max. 2 rückwärtigen Blinker (Typ 2a oder 2b, steht auf dem Blinker, Punkt 6.5.3). Min. Höhe 350 mm, max. 1500 mm (Punkt 6.5.4.2.2).

Gruß
AWo
…naja, ich war ja nach dem Umbau beim TÜV zur Abnahme/Eintragung des ganzen Gedöns. Da gabs keine Probleme.

Die Zusatzleuchten hätten auch eine Brenslichtfunktion. Die hatte Letech in der Tat nicht aktiviert mit drm Hinweis, das zwei Bremslichter in dem Abstand nicht zulässig sind.

Nachdem die keine Bastelbude sind u d auch der TÜV nicht gemeckert hat gehe ich nicht davon aus dass das Probleme gibt…
 

AWo

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Das ist ja oft so, wundert mich nicht. Aber es ist keine Garantie. Ein anderer Prüfer ist vielleicht genauer, korrekter. Die Regelung ist hier ziemlich eindeutig, daher würde ich das nicht verallgemeinern.

Was musste denn da eingetragen werden?

Gruß
AWo
 

Schattenparker

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Das ist ja oft so, wundert mich nicht. Aber es ist keine Garantie. Ein anderer Prüfer ist vielleicht genauer, korrekter. Die Regelung ist hier ziemlich eindeutig, daher würde ich das nicht verallgemeinern.

Was musste denn da eingetragen werden?

Gruß
AWo
Seilwindenkonsole (nicht im Bild), Trittbretter, Heckleiter.
 

AWo

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Aus dem Buch zur gesamten Lichttechnik und Prüfung, von Ingenieuren und Juristen für Prüfer und Prüfingenieure geschrieben, aus dem Kirschbaum-Verlag Bonn, ein anerkannter Fachverlag für Verkehr und Technik. Kurz, die übersetzen das gesamte KFZ-Regelwerk für Prüforganisationen, Fahrzeughersteller, Umbauer usw, 6. Auflage aus 2024:

1724046878282.png

1724046908038.png


"Lichttechnsiche Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern", ISBN

Zur Thema "ist ja keine Bastelbude", das hat mit Bastelbude nix zu tun....Wir haben damals am Matzker New Defender mitgewirkt, was das Licht anging (die Lightbar und die rechteckigen Fernscheinwerfer vorne im Grill). Das passt weder von der Anzahl noch der Referenzzahl, wollten die aber so, als Messe-Demofahrzeug. Der hat auch ein Kennzeichen bekommen...wie auch immer die das gemacht haben....

View: https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=hGz1KhcB79w


20201008_134738.jpg

20201008_134802.jpg

Gruß
AWo
 

emax

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Dann haben solche Fahrzeuge alle eine Sondergenehmigung?
Wenn das keine N1 sind, dann doch trotzdem M1?

b1_csm_rettungsablauf-13_b1a0996e33.jpg
 

Quartermaster

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Dann haben solche Fahrzeuge alle eine Sondergenehmigung?
Wenn das keine N1 sind, dann doch trotzdem M1?

Nicht unbedingt eine Sondergenehmigung. Solche Fahrzeuge sind häufig schon bei der Defintion des Geltungsbereiches der Vorschriften ausgenommen ("Gilt für alle xx, ausgenommen yy")
 

AWo

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Schulbusse z.B dürfen auch oben Leuchten haben. Besondere Fahrzeuge, z.B. auch Gefahrguttransporter sollen wohl auch auffälliger daherkomnen.

Ich guck mal genauer nach....

Gruß
AWo
 

AWo

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Gemäß UN ECE sind nach hinten keine weiteren Rückleuchten, Bremsleuchten und Blinker bei Klasse N1 und weiteren zugelassen. Umrissleuchten, die hinten rot sind, jedoch schon und dann müssen sie möglichst weit oben und außen sein.

In er StVZO hingegen sind weitere Blinkerpaare auch bei M1 hinten zugelassen. Aber! Ein Fahrzeug kann nur nach UN ECE oder StVZO zugelassen sein. Ein Mix ist nicht drin. Der Grenadier (wie auch alle anderen Fahrzeuge innerhalb Europas) ist als internationales Fahrzeug nach UN ECE zugelassen, also gilt für ihn auch ausschließlich dieses Regelwerk, es sei denn in der UN ECE gibt es keine Regelung (z.B. für Blaulicht).

Der o.a. Krankenwagen kann durchaus eine Zulassung nach StVZO, also eine nationale Zulassung nach dem Umbau erhalten haben. Das ist ganz normal für Umbauten, gerade wenn nur national verkauft wird (z.B. wegen Sondersignalen und Vorschriften für die Ausstattung usw. Daher können die oberen Leuchten durchaus legal sein.

Diese Informationen finden sich ebenfalls in der von mir zitierten Literatur. Die erlaubten zusätzlichen Rückleuchten, Blinker usw. ergeben sich aus StVZO $49a (9a).

Gruß
AWo
 

siseb

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Da gibt es unzählige andere Fahrzeuge bei denen die Blinker während des Bremens auch kaum zu erkennen sind. Das ist nicht nur beim Grenadier so.
Aber Sichtbarkeitsprobleme hatten wir in Island, auch unabhängig vom Bremsen. :ROFLMAO:
dreck.jpg
 

emax

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Ich frage mich, wie man Bestimmungen, die je nach Ausfertiger mal so und mal genau anders rum richtig sind, ernst nehmen soll. Was ist das für ein Quark, der in einem Regelwerk sagt "Nein, verboten" und im anderen genau das Gegenteil - obwohl beide für dasselbe Land und die selben Menschen im selben Verkehr gelten sollen.

Wundert mich gar nicht, dass viele einfach drauf pfeiffen. Wie soll man das auch ernst nehmen. 🙃
 

AWo

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Dafür gibt es eine einfache und für mich nachvollziehbare Erklärung.

Die StvZO ist national und galt bereits bevor die UN-ECE für uns galt. So hatte jedes Land seine "StVZO". Die Folge war, dass alle Fahrzeuge und Teile bzw. deren Hersteller in jedem Land eine Zulassung erwirken musste. Das ist aufwändig und teuer. Und trotzdem wurden im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung alle nationalen Regeln in den jeweils anderen Ländern für begrenzte Aufenthaltszeiträume akzeptiert. Also warum das ganze nicht gleichziehen?

Bereits 1956 begannen daher die Länder an der UN ECE zu arbeiten, um diesen Dschungel abzuschaffen und Fahrzeuge bzw. Teile, die in einem Land gelten, auch in anderen Ländern automatisch für gültig zu erklären. Heute gilt das Werk in 56 Ländern und dazu zählt die gesamte EU. Es ist also gar kein Wust, so wie Du es siehst, sondern eine starke Vereinfachung. Schon seit über 30 Jahren sind alle Neufahrzeuge innerhalb der EU nach UN-ECE zugelassen. Ich finde das einfach zu handhaben. Natürlich konnte die StVZO nicht einfach abgeschafft werden, was ist denn dann mit dem alten Fahrzeugbestanden? Die wären ja dann nicht mehr zugelassen.

So entstanden zwei nebeneinaner stehende Regelwerke. Wobei, wenn man genau hinschaut, gaaaanz viel der StVZO 1:1 in der UN-ECE gilt. aber nicht alles. Übrigens, das fehlende Tempolimit in Deutschland ist auch ein Kind dieses Umstands, dass im Verkehrsbereich jedes Land souverän entscheiden kann. Für viele durchaus also ein positiver Aspekt. Da nationales Recht EU-Recht schlägt, kann jedes Land selbst entscheiden welche ECE Regelungen es übernimmt, welche nicht und welche es überschreibt. Siehe Schweden, ganz eigene Fernlichtregularien. Oder eben das Tempolimit, die Sondersignale usw. Das führt natürlich auch dazu, dass solche Regelungen erst langsam in Nationales Recht "einsickern", eben nur da, wo die nationalen Regierungen es zulassen. Zudem muss es so gestaltet werden, dass die alten StVZO-Regelungen dadurch nicht ungültig werden. Das Ziel ist es schon, die StVZO abzuschaffen, darauf arbeitet man auch hin, aber das geht eben nur langsam. Weil es nicht die Priorität hat, weil es an Personal fehlt, weil dicke Bretter zu bohren sind, weil hier viele Rechtsbereiche gestreift werden und alles wasserdicht sein muss.

Stelle Dir den Aufschrei, besonders der "Bewahrer" vor, wenn Deutschland sagen würde, die StVZO wird ab Morgen in die Tonne gekloppt. Kein freies Fahren mehr auf den Autobahnen, ggf. Schilder, die wie französische Schilder aussehen oder abstrakt-europäisch, gelbe Fahrbahnmarkierungen, die Kosten für die Umrüstung und wer weiß, was sonst noch kommt....Uiuiui, Aufgabe der Souveränität, Diktat aus Brüssel., Auflösung der deutschen Identität usw..... man kann es eben nie jedem Recht machen.

So ist das eben...manche Dinge dauern länger als das eigene, bescheidene Leben....

Gruß
AWo
 
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emax

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Ich verstehe die Ursprünge, aber das ändert ja nichts daran, dass sich die unterschiedlichen "Regelwerke" z.T. unvereinbar widersprechen.

Denn wenn es je nach Betrachtung erlaubt ist, nur zwei Rücklichter zu haben oder aber auch vier davon wenn ich der anderen Betrachtung folge, dann frage ich mich schon, wieso da Dinge so geregelt werden, die offenkundig auch ganz anders gehandhabt werden können oder wenigstens einst konnten - wie die Verordungen ja zeigen.

Da muss (in unserem Fall hier in D) irgendwann mal ein Superschlaumeier ganz genau gewusst haben was "richtig" und was "falsch" ist. Da brauche ich nur die Schutzbleche an Motorrädern zu betrachten: Was heute geht, hat einem TÜV-Prüfer früher einen Herzinfarkt beschert. Und siehe da: Auch mit unversachämt kurzen Schtzblechen dreht sich de Erde weiter, welcher TÜV Techniker hätte das 1980 wohl geglaubt?

Für mich sieht das so aus, als wenn in den Zeiten, in denen die Behörden noch monopolistische Entscheidungen ohne EU-Konsens treffen konnten, einfach nach Gutsherrenart die persönlichen Präferenzen einiger weniger Obermuftis umgestzt wurden. Das geht in einer EU zum Glück nicht mehr so einfach. Aber im Resultat braucht man heutzutage Experten selbst für die eigentlich einfachsten Fragen.

Wen soll es also wundern, wenn einfache Pragmatiker nur noch den Kopf schütteln.

Aber vielleicht ist das ja auch erwünscht. Das alimentiert ja immerhin eine ganze Branche. 🤷‍♂️
 
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AWo

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Sie widersprechen sich nicht, da entweder (exklusiv-) oder das andere gilt. Das legt der Hersteller für Dich fest und dann gilt das. Und heutzutage ist das nun einmal UN-ECE. Das ist genauso wie an einer Gabelung. Du fährst links oder rechts, ohne das sich die Wege widersprechen müssen.

Gruß
AWo
 
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Die Widersprüche sehe ich zwischen den Regelwerken, nicht innerhalb eines einzelnen. Natürlich gilt immer nur eines davon. Aber das hilft ja nicht, wenn Unklarheiten zu bleiben scheinen. Das nehme (nicht nur) ich jedenfalls so wahr: Der Krankenwagen oben ist doch ein gutes Beipiel: Die Regelungen sagen "klar", zwei Rücklichter. Aber dann zeigt sich, dass es eben doch nicht so klar ist. Das abgebildete Fahrzeug ist ja kein Veteran.

Ich denke auch, dass mein Beiepiel mit den Schutzblechen ganz gut zeigt, wie sinnlos viele Regelungen einst mal waren. Und mein Eindruck ist, dass ein gutes Stück Willkür der StVZO in den neuen Regelungen möglicherweise einfach weiterlebt.

Mir stellt sich die einfach Frage, ob mikrogenaue Regelungen jenseits eines vernünftigen Minimalstandards überhaupt zielführend sind, oder am Ende nicht mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten.
 
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