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Local Area Thread Umbau und Zulassung als Camper

Rolando di Cello

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Hallo zusammen,

ich möchte meinen Grenadier gerne zum Camper umbauen. Es soll eine Schlafmöglichkeit im Inneren geben. Zur Zulassung als Camper braucht es dann noch eine Koch- und Wohnmöglichkeit. Hierzu stelle ich mir vor, dass ich im Kofferraum eine Kiste installieren, die zum einen Auszüge für Allerlei hat und dann mit den umgeklappten Sitzbänken eine ebene Fläche bildet.

Dass die Länge zum Schlafen etwas knapp ist, bin ich mir bewusst. Es geht nur darum, dass man mal im Auto schlafen kann, wenn wir im Norden unterwegs sind und es der Wind waagrecht regnen lässt. Ein weiterer Vorteil wäre die weitaus günstigere KFZ-Steuer.

Dazu folgende Fragen von meiner Seite:

- Hat dies schon jemand von euch gemacht?
- Wie habt ihr die Schlaf-, Wohn- und Kochmöglichkeit realisiert?
- Wie habt ihr den TÜV überredet dies als Wohnmobil zuzulassen?
- Hat sich die Versicherung durch die geänderte Zulassung erhöht?
- Wo habt ihr den Umbau abnehmen lassen, so dass man die Bescheinigung für die Zulassungsänderung bekommt?

Ich war gerade beim TÜV. Der meinte, dass dies schwierig sei. Schlaf- und Kochmöglichkeit sei ja kein Problem. Aber bei der Wohnmöglichkeit sehe er Probleme, da man nicht im Auto stehen könnte. Das sei bei Bussen (z.B. T5) auch ein Problem...
Ich möchte mich jetzt da nicht ganz geschlagen geben und will einfach mal nach euren Erfahrungen in die Runde fragen.

Viele Grüße
Roland
 

Leopold

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Wie so oft bei Prüfern/Gutachter/Beamten/Behörden etc…

Der gute Herr darf dir gerne zeigen worauf er seine Aussage bezieht.

Fordern kann man immer viel - nur sollte man die Rechtmäßigkeit dann auch belegen können.

Grüße aus dem Amt.
 

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Rolando di Cello

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Ich muss schon sagen der Ingenieur vom TÜV war fair und hat meine Fragen sehr gut beantwortet. Für mich war es erst mal eine Vorabinformation, so dass ich weiß, auf was ich mich einstellen muss/kann und dass ich weiß, wie ich meinen Um- bzw. Einbau gestalten muss.

Wenn es dann später tatsächlich zu einer Umschlüsselung geht und ein Prüfer meint, er müsse mir krumm kommen, dann muss er seine Aussagen natürlich auch belegen. Wobei man sich auch im Klaren sein muss, man möchte was vom TÜV und nicht umgedreht. Wenn sich der Prüfer nicht auf eine Diskussion einlassen will und einen stehen lässt, kommt man auch nicht ans Ziel.
 

AWo

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Ich habe das einmal mit Hr. Lang durchgekaut, der war zu dieser Zeit der Chef aller Prüfer beim TÜV Süd, der Oberprüfer sozusagen. Da gehe ich auch explizit auf "Stehhöhe" ein....Ein Relikt aus der Steuergesetzgebung, das NICHT MEHR gilt.


Zudem aus der StVZO, ziemlich eindeutig:

Anlage 29, StVZO §20, Absatz 3a, Satz 4), Punkt 5.1:

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau oder die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.
5.1
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: a)
Tisch und Sitzgelegenheiten,
b)
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c)
Kochgelegenheit und
d)
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Das ist die Mindestanforderung....aber keine Garantie das es klappt...Warum? Das habe ich in dem o.a. Artikel genauer ausgeführt.

Gruß
AWo
 
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Rolando di Cello

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Ich glaub, den Artikel habe ich bei der Vorbereitung zu diesem Thema mal gefunden und gelesen. Das hat mir der Ingenieur heute auch so gesagt, wie es in dem Artikel steht. Er meinte nur noch, dass man im Fahrzeug auch stehen können müsste. Aber wenn es dann an die Umschlüsselung geht, dann müsste der Prüfer dann genau diese Aussage auch belegen können.
 

AWo

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Auf welcher gesetzlicher Grundlage?

Dann soll er diese Grundlage nennen. Sowas passiert nicht im freien Raum.

Ist es eine interne Richtlinie der Prüforganisation? Dann woanders hingehen.

Umgekehrt gedacht, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, fahren ziemlich viele illegale Wohnmobile herum und viele Prüfer haben sich der Beihilfe zum Steuerbetrug schuldig gemacht.

Gruß
AWo
 
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AWo

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Ich addiere noch etwas...

Aus den "Sonderbestimmungen und Anforderungen unter Berücksichtigung des Merkblattes Nr. 740 des VdTÜV. Allgemeine Vorschriften s. Blatt 8.1"

2023-11-09_23h07_10.jpg


In dem Buch zu "$19 StVZO "aus dem Kirschbaum-Verlag (Anerkannter Verlag für Verkehr und Technik), das deklariert ist als "Arbeitshilfen und Hinweise für technische Kontrollen durch Sachverständige und Polizeibeamte" findet sich auf Seite 244 unter den Einstufungskriterien zu Wohnmobilen der gleiche Satz. Ist ja auch klar, denn so steht es im Gesetzt. DIeses Buch ist von Juristen und Prüfingenieuren für Prüfer als Leitfaden geschrieben.....dem Herren einfach mal unter die Nase halten. Es kostet 34,20 Euro (ISBN: 978-3-7812-2061-4)

2023-11-09_23h15_30.jpg

Gruß
AWo
 
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Rolando di Cello

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Vielen Dank für deine wertvollen Tipps. So komme ich weiter.

Ich mache jetzt mal den Umbau mit Schlaf-, Sitz- und Kochmöglichkeit und fahre dann wieder zum TÜV. Sollten die dann Bedenken äußern, kann ich ihnen ja die oben genannten Quellen unter die Nase halten.
 

Rolando di Cello

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Nun aber noch zu meinen anderen Fragen von oben...

- Hat dies schon jemand von euch gemacht?
- Wie habt ihr die Schlaf-, Wohn- und Kochmöglichkeit realisiert?
- Hat sich die Versicherung durch die geänderte Zulassung erhöht?
 

AWo

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Ja, wir, mit einem Defender....ist ja ungefähr gleich groß.

Klappdach zum Schlafen, für eine Person allerdings auch unten möglich. Links Schränke, rechts Sitzbank (mit Stauraum drunter). Brett zwischen Sitzbank = Bett im unteren Bereich. Links kommt zuerst die Kühlbox, dann ein Schrank mit Ausziehtisch und darauf der Alkoholkocher. Da beim Defender die hintere Sitzbank geteilt ist, den kleineren Teil raus und noch ein Schrank mit Schubladen.

Das Auto ist als Wohnmobil zugelassen.

Gruß
AWo
 

Rolando di Cello

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OK. Das ist ein relativ großer Umbau. Unser Auto soll aber auch als Alltagsfahrzeug herhalten und wir müssen darum mit einem weitaus kleineren Umbau auskommen:

- Das Klappdach fällt bei uns weg, da der Grenadier gerade so von der Höhe in unsere Garage passt.
- Die hintere Sitzbank soll komplett erhalten bleiben, so dass das Auto als 5-Sitzer genutzt werden kann.
- Im Kofferraum soll eine Kiste installiert werden, die unten Schubladen für allerlei Krimskrams enthält.
- Die Oberkante der Kiste soll bündig mit der umgeklappten Rückenlehne sein, so dass eine ebene Liegefläche entsteht. Dazu muss die Sitzfläche der Rückbank nach Vorne geklappt werden.
- Alternativ soll nur die Rückenlehne umgeklappt werden. Dann muss aber die ebene Liegefläche mit einem Rost hergestellt werden, da dann die Rückseite der Rückenlehne nicht eben ist. Vorteil hier wäre, dass man mehr Stauraum im Fußbereich (Fond) hat und die Kiste etwas höher ausfallen kann. Nachteil ist der geringere Abstand zum Dach.
- Die Kiste im Kofferraum soll in der Mitte ausgespart bleiben, so dass man links und rechts auf die Kiste sitzen kann und den ausgesparten Platz für die Beine frei hat. Mit einem kleinen Klapptisch kann man dann hinten provisorisch sitzen und kann zumindest bei Regen einigermaßen bequem essen oder sich aufhalten.
 

Alex7

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Ja, wir, mit einem Defender....ist ja ungefähr gleich groß.

Klappdach zum Schlafen, für eine Person allerdings auch unten möglich. Links Schränke, rechts Sitzbank (mit Stauraum drunter). Brett zwischen Sitzbank = Bett im unteren Bereich. Links kommt zuerst die Kühlbox, dann ein Schrank mit Ausziehtisch und darauf der Alkoholkocher. Da beim Defender die hintere Sitzbank geteilt ist, den kleineren Teil raus und noch ein Schrank mit Schubladen.

Das Auto ist als Wohnmobil zugelassen.

Gruß
AWo
So in etwa auf den IG angepasst allerdings ohne Klappdach werde ich das auch machen und mein Glück beim technischen Dienst versuchen. Zuerst so minimalistisch wie möglich und dann sehe ich weiter. Ich will das Auto eh so nutzen, die günstige KFZ-Steuer würde ich als Kirsche auf der Sahne gerne mitnehmen. Immerhin reduziert sich bei mir (Diesel) die Steuer so von über 1.000,- € auf nur 240,-€ (3,5t Wohnmobil S6).
Beste Grüße
Alex
 

emax

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Mit einer N1 Zulassung sind es 210 Euro/J. Serienmässig.

"Utility" heißt das Zauberwort.
 
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Ich muss schon sagen der Ingenieur vom TÜV war fair und hat meine Fragen sehr gut beantwortet. Für mich war es erst mal eine Vorabinformation, so dass ich weiß, auf was ich mich einstellen muss/kann und dass ich weiß, wie ich meinen Um- bzw. Einbau gestalten muss.

Wenn es dann später tatsächlich zu einer Umschlüsselung geht und ein Prüfer meint, er müsse mir krumm kommen, dann muss er seine Aussagen natürlich auch belegen. Wobei man sich auch im Klaren sein muss, man möchte was vom TÜV und nicht umgedreht. Wenn sich der Prüfer nicht auf eine Diskussion einlassen will und einen stehen lässt, kommt man auch nicht ans Ziel.
Hallo,
es gibt bereits ein Schlafklappdach für den Grenadier aus Australien, sieht super aus. Grüße
 

Rolando di Cello

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Ja, ich weiß. Nur passt mein Grenadier dann nicht mehr in die Garage... Meine Garage ist 2,07 m hoch. 🙈
 
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