Uhhh, ich würde sagen, fast unmöglich so etwas noch legal zu fahren. Beim Defender gab es noch eine gepolsterte Variante, aber das war das letzte Mal, dass ich so etwas noch legal gesehen habe. Schau mal in die UN-ECE R127....
Genaueres findest Du dann in der Verordnung 78/2009/EG, die Aufgrund einer Studie zu Frontschutzsystemen und Passantenverletzungen aus dem Jahr 1995 entstanden ist. Das ist eine Verordnung, d.h. in allen Staaten der EU sofort wirksam. Es ist keine Übernahme in nationales Recht nötig.
Es ist ja nicht mal mehr möglich, ohne Trickserei, bei einem Fahrzeug, welches im Original eine Kunststoffstoßstange auf eine Stahlstoßstange umzurüsten.
So ein Frontschutzbügel müsste also nachgeben, gepolstert sein usw., dann könnte er eine ABE bekommen. ist er komplett aus Kunststoff könnte es gelingen.
Einem Kunden von uns wurde neulich nicht mal eine Lightbar auf Kühlergrillhöhe an einem Womo (Fahrzeugklasse M1) genehmigt.
AWo